- Gemeingläubiger
Gemeingläubiger, die Konkursgläubiger, denen ein Vorrecht im Konkurs nicht zusteht.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Gemeingläubiger, die Konkursgläubiger, denen ein Vorrecht im Konkurs nicht zusteht.
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Gemeingläubiger — Gemeingläubiger, soviel wie Konkursgläubiger … Meyers Großes Konversations-Lexikon